Napoleon I. Bürgerliches Gesetzbuch. Nach der neuesten officiellen Ausgabe verde…
Napoleon I. Bürgerliches Gesetzbuch. Nach der neuesten officiellen Ausgabe verde
Napoleon I. Bürgerliches Gesetzbuch. Nach der neuesten officiellen Ausgabe verdeutscht und nebst den von dem Französischen Rechtsgelehrten Herrn Dard jedem Artikel beygefügten Parallelstellen des Römischen und ältern Französischen Rechts, auch seinen eigenen Bemerkungen. Hrsg. v. Christian Daniel Erhard. Dessau u. Leipzig, Voß 1808. 1 Bl., XX, S. 191-624(4). Brosch. d. Zt. m. handschriftl. RSch. (v. alter Hand). (berieben, bestoßen, fleckig u. Kapitale mit kl. Fehlstellen). Erste Ausgabe der Erhardschen Übersetzung. – Christian Daniel Erhard (1759-1813) wurde 1793 zum Ordinarius für Rechte an der Universität Leipzig ernannt. Seiner Übersetzung fügte Erhard Parallelstellen aus dem Handelsgesetzbuch und der Gerichtsordnung hinzu. Besonders wichtig ist die Hinzufügung der Vergleiche des Napoleonisches Gesetzbuches mit dem Römischen Rechte und den ältern Frazösischen Gewohnheiten und Gesetzen, die der franz. Jurist Dard angefertigt hat. Die Anmerkungen von Dard hat nicht Erhard, sondern ein gewisser Demuth übersetzt. – Die zweite Ausgabe erschien im Jahre 1811, auch mit dem ergänzenden Supplementsband. – Hier ohne Die Bücher 1 (Recht der Personen) und 2 (Von den Gütern und den verschiedenen Modificationen des Eigenthums), hier nur das umfangreiche 3. Buch (Von den verschiedenen Arten, Eigentum zu erwerben). Offenbar fehlen die erste 190 S. häufig. – Papierbedingt teils leicht gebräunt u. teils leicht stockfleckig, wenige Seiten an der vorderen Schnittkante minimal ruß(?)-fleckig.
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